Und so funktioniert's:
Den Zuschuss kann jeder in der gewerblichen Krankenversicherung Pflichtversicherte und SVA-Pensionist bekommen, der mindestens drei gesundheitsfördernde Maßnahmen setzt und dafür mindestens EUR 100,– ausgibt. Die Aktivitäten müssen den folgenden 7 Förderbereichen zuzuordnen sein, davon mindestens eine dem Pflichtbereich A:
A: Vorträge und Seminare
"Nichtraucher in 5 Stunden", Rückenschule, Stressbewältigung, etc.
B: Gesundheits-Check
Vorsorgeuntersuchung, Fitness-Check mit Trainingsplanerstellung, etc.
C: Bewegung
Nordic Walking, Individueller Trainingsplan, etc.
D: Stressmanagement
Autogenes Training, Qi Gong, Thai Chi, etc.
E: Ernährung
Kochseminar mit Schwerpunkt richtige Ernährung, Diätberatung, etc.
F: Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
Bildschirmarbeitsplatz, etc.
G: Arbeitsorganisation/Arbeitsbedingungen
Betriebliches Fitnesscenter, rauchfreie Zonen am Arbeitsplatz, etc.
Beispiel: Sie können an "Nichtraucher in 5 Stunden" (A) teilnehmen, eine Vorsorgeuntersuchung (B) machen lassen, rauchfreie Zonen (G) an Ihrem Arbeitsplatz einrichten und sich den Gesundheits100er der SVA holen!
Der SVA-Gesundheits100er kann nur jedes 2. Kalenderjahr, höchstens zweimal in 5 Jahren in Anspruch genommen werden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Landesstelle der SVA, ob alle Qualitätskriterien Ihrer gesundheitsfördernden Maßnahmen erfüllt sind.
Weitere Infos unter www.sva.or.at/G100er

